Allgemeine Geschäftsbedingungen von seb-tours, Inh. Serif Büyüktas, Dewetstr. 2, 80807 München
1. Vertragsabschluß Ihr Auftrag an uns, eine bzw. mehrere touristische Einzelleistungen zu erbringen kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer Buchungsbestätigung / Rechnung zustande. Unsere vertragliche Pflicht besteht in der ordnungsgemäßen Erbringung der gebuchten touristischen Leistung.
2. Vermittlung anderer Reiseveranstalter Wird die Leistung von einem anderen Reiseveranstalter erbracht und von seb-tours nur vermittelt, so wird in der Reise- und Leistungsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Es gelten dann die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
3. Reiseunterlagen / Zahlung a) Mit Zugang der Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung, Rechnung, Reise- und Leistungsbeschreibung und Insolvenzsicherungsschein) ist die in der Rechnung angegebene Anzahlung zu entrichten. Sie entspricht 20% vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 150.- pro Reiseteilnehmer
b) Wird für eine Reise der Flug nach Kundenwunsch gebucht, ist der Flugpreis sofort zur Zahlung fällig, sofern dies Zahlungsbedingung der Fluggesellschaft ist. Die Anzahlung auf den Reisepreis kann somit dem Flugpreis entsprechend über 20% vom Gesamtreisepreis liegen
c) Der Restbetrag der gebuchten Leistung wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
4. Rücktritt durch den Veranstalter Bei Unterschreitung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluß kann seb-tours bis zur Fälligkeit der Restzahlung vom Reisevertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet. Für den Rücktritt des Veranstalters aufgrund höherer Gewalt gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer Der Reiseteilnehmer kann zu jeder Zeit vom Reisevertrag zurücktreten. Vorbehaltlich einer konkreten Kostenberechnung kann seb-tours in diesem Fall vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Ausführungen verlangen:
a) Bei Reisen ohne durch seb-tours gebuchten Flug gilt für die Erhebung der Stornogebühr eine Staffelung abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und zwar jeweils vom Reisepreis
bis 30 Tage vor Reisebeginn20% 29 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% 21 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% 13 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 60% 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95%
b) Ist im Reisepreis der Flug enthalten, so gilt
bis 45 Tage vor Reisebeginn 35% 44 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 45% 29 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn 55% 21 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn 75% 13 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 85% 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95%
c) Bei Araratreisen und Schiffsreisen gelten ggfs. abweichende Stornoregeln lt. Buchungsbestätigung
d) Es bleibt dem Reiseteilnehmer vorbehalten, seb-tours einen durch den Rücktritt entstandenen, geringeren Schaden nachzuweisen, als durch die pauschalierte Abrechnung vorgesehen.
6. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Reiseveranstalter haftet nur für Schäden, die durch nicht-ordnungs-gemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen entstanden sind.
7. Anmeldung von Ansprüchen Reisemängel sollen nach Möglichkeit sofort bei der Reiseleitung vor Ort oder auch telefonisch bei seb-tours angemeldet werden, um schon vor Ort Abhilfe schaffen zu können. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisekunde innerhalb von 30 Tagen nach vertraglicher Beendigung der Reise in schriftlicher Form beim Veranstalter geltend zu machen.
8. Rechtsanwendung und Gerichtsstand Auf den Reisevertrag und das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und seb-tours wird ausschließlich deutsches Recht angewendet. Der Gerichtsstand von seb-tours ist der Unternehmenssitz in München.
9. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge
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